Umschulung nach § 33 SGB IX bekommen !!

Nach einem chaotischen Hin und Her von Zusage und Absage habe ich jetzt DOCH die Umschulung zur IMMOBILIENKAUFFRAU an der Europäischen Management Akademie in Essen/NRW bewilligt bekommen, um in einem neuen Beruf Fuß fassen zu können, trotz gesundheitlicher Einschränkungen.
Wie ich nun von 760,– Euro Hartz-IV-Sozialgeld ganze 2 Jahre lang “leben” soll, ohne was hinzu verdienen zu dürfen/können, ist mir allerdings schleierhaft. Wie soll man Miete, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung, den Hund, Hygiene-Bedarf, Putzmittel und Haushaltsbedarf, Verbrauchsmaterial (Druckerpatrone, Hefte, Ordner etc.), Porto, Fachbücher, Reparaturen im Haushalt, Zuzahlungen (Zahnarzt), Kleidung, Lebensmittel etc. davon bestreiten??
Egal.. ich WILL diesen neuen Beruf, es MUSS also gehen.

Wenn also jemand einen Dauerauftrag auf mein Konto einrichten möchte, um mich und meinen Hund mit ein paar ergänzenden Euros (pro Monat, per Dauer-Spende ?) zu unterstützen: Bitte mailt mich unter vcd-blog-kontakt@web.de an… ;-) !! (Galgenhumor?)

Die wichtigsten Auszüge aus dem SGB IX zur REHA und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben finden Interessierte HIER.

Ich habe übrigens einen Schwerbehinderten-Ausweis mit 60 %.
Klick für Informationen
zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises und zu Erläuterungen, was unter Schwerbehinderung zu verstehen ist: HIER.

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